Zweck des Förderkreises Partnerschaft Überherrn e.V.
1. Zweck des Förderkreises Partnerschaft Überherrn e.V. (im Folgenden kurz bezeichnet als ‚Partnerschaftsverein Überherrn‘) ist die Förderung der Völkerverständigung, der Kultur, der Bildung und der Sprache im Rahmen einer Partnerschaft mit ausländischen Kommunen.
2. Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch
- die Förderung und Pflege der Freundschaft in Form von Partnerschaftsbegegnungen,
- die Hilfestellung bei der Planung und Durchführung von partnerschaftlichen Begegnungen und Veranstaltungen,
- die Herstellung von Kontakten zwischen Vereinen, Verbänden, Organisationen, Kindergärten und Schulen der partnerschaftlich verbundenen Gemeinden.
3. Der Partnerschaftsverein Überherrn bezuschusst die dem Vereinszweck dienenden Aktivitäten gemäß den Richtlinien des Vorstandes mit eigenen Mitteln und ist behilflich bei der Beschaffung von Drittmitteln.
4. Der Partnerschaftsverein Überherrn ist politisch und konfessionell neutral